Bekanntmachung - Schiedsamtsbezirk
Für den Schiedsamtsbezirk des Amtes Schafflund sind eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter zu wählen.
Der jetzige Amtsinhaber stellt sich zur Wiederwahl. Die Stellvertretung ist neu zu besetzen.
Die Wahl erfolgt gemäß Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 10.04.1991 (GVOBl. 1991 S. 232) durch den Amtsausschuss. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Das Schiedsamt können Personen bekleiden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind (§ 2 Abs. 1 der Schiedsordnung –SchO- für das Land Schleswig-Holstein).
Das Amt kann gemäß § 2 Abs. 2 Schiedsordnung nicht bekleiden, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
2. unter Betreuung steht.
Das Amt soll gemäß § 2 Abs. 3 Schiedsordnung nicht bekleiden, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
2. nicht im Schiedsamtsbezirk (Amtsbereich Schafflund) wohnt,
3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 Schiedsordnung fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und an einer Tätigkeit als Schiedsfrau/Schiedsmann bzw. deren Stellvertretung Interesse hat, möge sich bitte bis zum 18.11.2022 bei der Amtsverwaltung in 24980 Schafflund, Tannenweg 1, Herrn Robert Städter, Tel. 04639/70-11, melden.