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Arbeitsschutz von Gemeindearbeitern im Fokus

Schafflund, den 19. 10. 2021

Amt Schafflund sorgt für die Sicherheit seiner Angestellten


Amtsvorsteher Wilhelm Krumbügel war froh, „endlich wieder die Mitglieder des Amtsausschusses in Präsenz begrüßen zu können“. Intensiv befassten sich die Ausschussmitglieder und Bürgermeister mit dem Thema Arbeitssicherheit. Christian Ludwig vom Fachbüro AMZ erläuterte ausführlich die unterschiedlichen Aspekte des Arbeitsschutzgesetzes.
Als Arbeitgeber stünden die Bürgermeister in der Verantwortung, sagte er, und nannte etliche Beispiele – vom Einsatz des Gemeindearbeiters mit dem Freischneider bis hin zur Reinigungskraft in öffentlichen Bereichen. Neben der Versorgung mit der notwendigen sicherheitstechnischen Ausrüstung käme vor allem der Unterweisung mit verpflichtender Dokumentation Bedeutung zu.
„Sind beispielsweise Bürger aufgerufen, sich an einer Dorfreinigungsaktion zu beteiligen, so bedarf es zu Beginn einer Anweisung zum richtigen Verhalten“, erläuterte er ein weiteres Szenario, bei dem es um Strategien zur Unfallverhütung ging, aber „danach beginnt jedoch die Eigenverantwortung jedes Einzelnen.“ Der anschließende Vorschlag Wilhelm Krumbügels, künftig die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter der Gemeinden auf Amtsebene durchzuführen, stieß auf einmütige Zustimmung.
Um Solidarität mit den Geschädigten in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu zeigen, beriet der Amtsausschuss über die Überlassung eines inzwischen außer Dienst gestellten Fahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehr Sillerup. „In den überfluteten Gemeinden sind insgesamt 31 Feuerwehrfahrzeuge abgängig“, erklärte Krumbügel. Es gelte jedoch, mit weiteren Spenden vorher das Fahrzeug entsprechend auszurüsten. Spenden dieser Art würden in einem Internet-Pool den Betroffenen angeboten, um auszuloten, was tatsächlich benötigt wird.

Weiteres in Kürze

Alle 299 Schilder der Amtsradroute werden ausgewechselt. Kofinanzierungsmittel für die AktivRegion „Mitte des Nordens“ in Höhe von 28 867,83 Euro wurden bewilligt. Bei der unvorhergesehenen überörtlichen Prüfung der Finanzbuchhaltung wurde eine ordnungsgemäße Kassenführung bestätigt.

Quelle - SHZ böw

 

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