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Wichtiger Hinweis für alle mit Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe!

12. 11. 2024

Die Übergangsfrist endet bald: Bis zum 31.12.2024 müssen ältere Feuerungsanlagen (z. B. Kaminöfen und Holzheizungen) die Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erfüllen. Das bedeutet, entweder nachrüsten, austauschen oder – wenn die Werte nicht eingehalten werden können – stilllegen.

 

Mehr Infos findest du im Infoblatt, das du hier herunterladen kannst.

 

 

 

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