Wichtiger Hinweis für alle mit Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe!
12. 11. 2024
Die Übergangsfrist endet bald: Bis zum 31.12.2024 müssen ältere Feuerungsanlagen (z. B. Kaminöfen und Holzheizungen) die Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erfüllen. Das bedeutet, entweder nachrüsten, austauschen oder – wenn die Werte nicht eingehalten werden können – stilllegen.
Mehr Infos findest du im Infoblatt, das du hier herunterladen kannst.
Bild zur Meldung: Wichtiger Hinweis für alle mit Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe!
Weitere Informationen: