Markterkundung 2019
16. 09. 2019
Auswertung führt zu einer Veränderung in den weißen Flecken
Eingangsvoraussetzung für eine Förderantragsstellung zur Kofinanzierung beim Land Schleswig-Holstein ist, dass gemäß §4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung, das Markterkundung nicht älter als 12 Monate ist.
Im Ergebnis wurde festgestellt, das im Ausbaugebiet gegenüber der Markterkundung aus 2016 eine Erweiterung des Adressraumes vorliegt und somit eine Zunahme von 229 NGA-unterversorgten Haushalten und Betrieben zu ermitteln war.
Es wurde daraufhin die Neubewertung des Betreibermodells durch die Verbandsgemeinden beschlossen.
Weitere Informationen: