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Kita-Gebühren werden ausgesetzt

Schafflund, den 25. 03. 2020
Die Bürgermeister der 13 Gemeinden haben entschieden, bis 1. April keine Beiträge einzuziehen / Regelung gilt zunächst einen Monat
 

Die Telefone bei Kita-Trägern, Bürgermeistern und in der Verwaltung des Amts Schafflund laufen heiß. „Die Nerven vieler Eltern liegen blank“, sagt der Leitende Verwaltungsbeamte Jörg Hauenstein. „Viele haben nun finanzielle Einbußen zu verkraften und fürchten, trotz Schließung zusätzlich Gebühren für die Kitas zahlen zu müssen.“

In einem Umlaufverfahren (Beschlüsse werden ohne Zusammenkunft auf schriftlichem Wege gefasst) haben die 13 Bürgermeister des Amtes Schafflund eine Empfehlung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT) beraten und sind übereingekommen, dieser zu folgen. Danach wird der Kindergartenbeitrag ab 1. April nicht mehr eingezogen. Dies gilt zunächst für einen Monat. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung soll entschieden werden, wie ab Mai verfahren wird. Eine rückwirkende Erstattung der Beiträge für diesen Monat ist nicht vorgesehen. Der Großteil der Gemeinden will diese Regelung auch auf Kinder anwenden, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, da deren Eltern einen besonderen Beitrag für die Gesellschaft leisten und sie dafür nicht bestraft werden sollen. Dies soll auch für entsprechende Angebote etwa der Offenen Ganztagsschulen gelten.

„Mit dieser kurzfristigen Abstimmung unter den Bürgermeistern wollte ich etwas Druck aus dem Kessel nehmen“, sagte Hauenstein mit einem Hinweis auf die vielen Anfragen besorgter Eltern. „Wir werden die Mittel, die vom Land für solche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, natürlich eins zu eins weitergeben“, stellt Amtsvorsteher Wilhelm Krumbügel klar. Die Bestimmungen des neuen Kita-Gesetzes, die zum 1. August greifen sollten, seien vorerst ausgesetzt. „Das Personal, das dazu benötigt worden wäre, ist ohnehin nicht vorhanden“, so Krumbügel. Dies habe ein Gespräch mit den im Amtsbereich tätigen Trägern Deutsches Rotes Kreuz und Evangelische Kindertagestätten-Werk ergeben.

Für die getroffenen Entscheidungen scheint ein Umlaufverfahren ausreichend zu sein. Schwieriger wird es für weitgehendere Beschlüsse der Gemeinden, die auf rechtssicheren Füßen stehen müssen. Gemeindevertretersitzungen fallen nicht unter die Allgemeinverfügung des Kreises: „Die Durchführung von Sitzungen ... und kommunalen Gremien (Sitzungen der Stadt- und Gemeindevertretungen...) ist unter Beachtung der entsprechenden Hinweise des Robert-Koch-Institutes und der Hygienestandards gestattet“, heißt es dort. Sollte die Beschlussfähigkeit einer solchen Sitzung nicht zustande kommen, so sei eine Grundlage für das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters geschaffen.

In den Augen von Jörg Hauenstein ist ein solches Verfahren realitätsfern. Da ein Umlaufverfahren und andere Wege nicht durch das Kommunalverfassungsrecht gedeckt werden, müsse eine Lösung für rechtssichere Entscheidungen in den Gemeinden gefunden werden. „Ich arbeite gerade an einer praktischen Handhabung einer solchen“, lässt Hauenstein verlauten.

 

Text - SHZ Reinhard Friedrichsen 

 

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