Zähes Ringen um den Taxischein
Ende Juni hatte er bei seinem 58-jährigen Patienten ein Bronchialkarzinom festgestellt, damit einhergehend einen Gewichtsverlust von 15 Kilogramm. Zur stationären Behandlung kam der Mann in das Franziskus-Hospital in Flensburg. Nun ging es um die Frage, ob eine Operation möglich wäre. Dazu vereinbarte das Krankenhaus in Kiel einen Termin, um in einer Computertomographie abzuklären, ob weitere Metastasen ausgeschlossen werden können.
Ende Juli erschien der Patient wieder in der Praxis seines Hausarztes, der sofort Kontakt zur AOK wegen eines Taxitransports aufnahm. Bei einem Antrag mit Begründung könne die Krankenkasse in Ausnahmefällen die Genehmigung erteilen, erklärt Carsten Heinemeier, auch wenn kein stationärer Aufenthalt, eine Chemotherapie, eine Dialyse oder eine ambulante Operation anstünden. „Und das trifft hier zu. Niemand kann ihn fahren und begleiten, er ist körperlich sehr geschwächt.“
Bei Nachfragen am Montag war die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen, sie habe sich am Dienstag gemeldet und mitgeteilt, der medizinische Dienst müsse den Antrag noch prüfen. Heinemeier ist jedoch der Meinung, wenn Eile geboten sei, könne man auf die Beratung durch den medizinischen Dienst verzichten und selbst schnell entscheiden. Also setzt er seine Telefonate mit weiteren AOK-Mitarbeitern fort, bis endlich eine Entscheidung fällt – wenn auch negativ. Ein Mitarbeiter teilte ihm mit: „Wir können keine Notwendigkeit erkennen, es ist kein Ausnahmefall.“ Bus oder Bahn könne der Patient benutzen.
Damit gibt sich der Hausarzt nicht zufrieden: „In den letzten zehn Jahren habe ich diesen Antrag nicht stellen müssen, es ist schon eine seltene Ausnahme.“ Nochmals erklärt er die besonderen Umstände seines Patienten – ohne Erfolg. „Am Ende habe ich gesagt, wenn Sie nicht anders entscheiden können, werde ich die Presse informieren“, sagt Heinemeier. „Aus meiner Sicht hat dies zum Umdenken bei der AOK geführt.“ Wenige Minuten später habe man ihm mitgeteilt, die Genehmigung sei doch erteilt.
„Es ist in der Kürze der Zeit etwas unglücklich gelaufen“, räumt Wilfried Paulsen, Leiter der Serviceregion Nord der AOK, ein. Aber auch für Ausnahmeregelungen gebe es gesetzliche Vorschriften, die es mitunter erschwerten, Einzelfallentscheidungen zu treffen. „Wir bekommen viele Anträge und meistens klappt es. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass teilweise die Begründungen der Ärzte medizinisch nicht nachvollziehbar sind.“ Das träfe auf diesen Fall nicht zu, aber er habe aus Termingründen erst am Nachmittag entscheiden können.
Zumindest eine positive Nachricht für den Schwerkranken, der nun gerade noch rechtzeitig ein Taxi bestellen kann. „Ich bin als Kassenarzt auch Anwalt meiner Patienten“, erklärt Carsten Heinemeier seine Beharrlichkeit.
Text - SHZ Helga Böwadt
Bild zur Meldung: Dr. Carsten Heinemeier